Mal eine steuertechnische Frage... sofern RLF nicht abschmiert (und sogar bis ende Jahr bei 0.60 bleibt oder sogar noch steigt, ich aber vor dem 31.12. verkaufe), müssen wir dann den Gewinn als Einkommen (plus AHV, IV, EO) versteuern?
Vom Kreisblatt:
https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/d ... 2012-d.pdf
Die Steuerbehörden gehen in jedem Fall von einer privaten Vermögensverwaltung bzw. von steuerfreien privaten Kapitalgewinnen aus, wenn die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind.
- Die Anlagen dürfen nicht fremdfinanziert sein oder die steuerbaren Vermögenserträge dürfen nicht grösser als die Schuldzinsen sein
- Die Summe aller Käufe und Verkäufe pro Kalenderjahr darf nicht mehr als das 5fache des Werschriften- und Guthabenbestandes zu Beginn des Steuerjahres betragen
- Die realisierten Kapitalgewinne betragen weniger als 50% des steuerbaren Einkommens
- Die Anlagen sind grundsätzilich allen Anlegern zugänglich
- Die Haltedauer beträgt mindestens ein Jahr
- Kauf und Verkauf von Derivaten (insbesonder Optionen) beschränken sich auf die Absicherung des eigenen Wertschriftendepots
Haltedauer 1 Jahr, negativ
Gewinn X Faches vom Jahressalär
Summe aller Käufe / Verkäufe ein X faches vom Jahresanfangbestand
Hat da jemand Erfahrung? Von den Santhera, Myriad, Newron, Day, Ublox, Zur Rose, Temenos, HBMN, Bitcoin, Cosmo Jüngern? Klar kommt auf den Kanton plus Gemeinde an...